Mit der „Blankoverordnung“ können Ärzte und Ärztinnen seit Juli Entscheidungen über bestimmte Maßnahmen an die Pflegefachkraft übertragen. Damit kann diese über Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen entscheiden. Hintergrund ist, dass Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten haben. Mit der Blankoverordnung können Ärzte nun festlegen, in welchem Rahmen diese Befugnisse umgesetzt werden dürfen. Bürokratische Grundlage ist die Änderung des Verordnungsformulars 12.