Seit dem 1. Januar 2020 gibt es das neue Bundesteilhabegesetz. Es soll Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, helfen, je nach Lebenslage ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe untergliedern sich je nach individuellem Unterstützungsbedarf in die sozialen und medizinischen Teilhaben bis hin zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. bietet eine Übersicht an Möglichkeiten von Leistungen sowie deren Zuständigkeiten auf folgendem Link: