Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen 13.09.2022: Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts bei der Hilfsmittelversorgung
Das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen stärkte das Wunsch- und Wahlrecht eines Rollstuhlfahrers mit dem Urteil vom 13.09.2022. Das LSG stellte klar, dass bei der Auswahl der Leistung dem Berechtigten viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Lebensumstände gelassen werden müsse, um die Selbstbestimmung zu schützen und zu fördern.