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Netzwerke: Die Fachstelle ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB wurde im Rahmen der neuen Reform des Bundesteilhabegesetz (BTHG) ins Leben gerufen. Sie ist nicht nur gesetzlich als Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung verankert, sondern wird durch das Bundesministerum für Arbeit und Soziales (BMAS) mit ca. 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland gefördert. Das Beratungsangebot rund um die Themen Rehabilitation und Teilhabe kann kostenlos entweder durch die Mitarbeiter der Fachstelle oder durch die ehrenamtlichen Peer-Berater in Anspruch genommen werden. Wichtig zu beachten ist, dass eine Teilhabeberatung über die EUTB bei Widerspruch- und Klageverfahren ausgeschlossen ist.