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Neue Gesetze: Kostenerstattung für Strom bei technischen Hilfsmitteln

Die Kassen sind nun gesetzlich dazu verpflichtet worden, die Stromkosten bei technischen Hilfsmitteln entweder über eine Pauschale oder je nach Verbrauch zu erstatten. Eine Rückzahlung ist bis zu vier Jahre möglich. Genauere Informationen hält der VdK bereit: